Schweppermannsbote September 2021
7 Schweppermannsbote Die neuesten technischen, elektrischen Geräte sind handlich, leicht zu transportieren, leise im Betrieb und mit 3 Filtern für Grobstaub, Pollen und Viren ausgerüstet. Die Luftumwälz- leistung beträgt 500 m³ Luft/ Stunde. Insgesamt haben die 6 Geräte den Markt Kastl rund 10.000 € gekostet. Dafür gab es die Hälfte als Zuschuss vom Staat, wobei CSU-MdL Dr. Harald Schwartz der Gemeinde den Tipp für diese Förderung gab. Die Filter haben eine Lebens- dauer, je nach Betriebsdauer, von 1-2 Jahren, und helfen nicht nur gegen Corona, sondern auch bei Pollenallergie. Wie Bürgermeister Stefan Braun weiter berichtete, war die Förderung durch die Regierung der Oberpfalz unbürokratisch und rasch, es verging gerade eine Woche zwischen der An- tragstellung, dem Förderbescheid und der Auszahlung. Die Geräte kommen von einer Firma sinnigerweise auch aus Kastl, bei Kemnath, und sind auch zentral zu bedienen, mit einer App, die auch von der Schulrektorin gesteuert werden kann. Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale Dem Markt Kastl obliegt als Friedhofsträger die Verkehrssi- cherungspflicht auf den Friedhöfen. Dies umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbeson- dere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabmale müssen des- halb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit ge- prüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der VSG 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft. Diese Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet Kastl, demnach Kastl, Pfaffenhofen und Utzenhofen wird in der KW 39 (27.09. - 01.10. 2021) vorgenommen. Neben dem Markt Kastl als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabanlagen verantwortlich. Bei Grabanlagen, deren Standsicherheit nicht mehr gewähr- leistet ist, werden die Nutzungs-/ Verfügungsberechtigten angeschrieben und gebeten, die Grabsteine dann umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu las- sen. Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten gesichert oder unter Umständen sogar umgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- bzw. Verfügungsbe- rechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden. Die Friedhofsverwaltung des Marktes Kastl Gipfelkreuz am Rechenfels angebracht Der Feldgeschworene der Marktgemeinde Kastl, Konrad In- selsberger hat vor kurzem ein Gipfelkreuz restaurieren lassen und dieses dann gemeinsam mit Herrn Josef Fuchs aus Umelsdorf am Rechertsfelsen angebracht. Die Marktgemeinde Kastl dankt beiden für Ihren freiwilligen ehrenamtlichen Einsatz.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwMDQ=