Schweppermannsbote Dezember 2022

11 Schweppermannsbote Bürgermeister Stefan Braun bedankte sich bei den Vertretern der Bayernwerk Netzwerk GmbH für die tolle Gestaltung und vor allem beim Kommunalbetreuer Markus Windisch sowie Jürgen Hauer, Markus Segerer und Florian Schießl, die das künstlerische Objekt und die Sanierung der Trafostation vorangetrieben haben. Natürlich galt sein Dank auch dem „Sprayer Künstler“ Markus Ronge aus Potsdam, der sein Werk im August in rund 14 Tagen nach den Bildvorlagen der Gemeinde erstellt hat. Ein gelungenes künstlerisches Werk, das mit Sicherheit viel Aufmerksamkeit bekommt, da der überregionale Schweppermann -Radweg vorbei führt. Wie Markus Windisch abschließend betonte, hat die Bayernwerk Netz GmbH im Versorgungsgebiet rund 50 Trafostationen saniert und künstlerisch gestaltet, u.a. auch in Hohenburg. Damit will der Versorger mit zur Verschönerung eines Zweckbaus in den Gemeinden beitragen und den Bürgern zeigen, welche Technik notwendig ist, um eine sichere Energieversorgung sicherzustellen. Räum- und Streupflicht und Behinderung der Winterdienstfahrzeuge des Marktes Kastl durch auf der Straße parkende Fahrzeuge Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz sind Geh-, Radwege und Straßen von den angrenzenden Grundstückseigentümern (Vorder- und Hinterlieger) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Die Sicherungspflicht besteht für den Fall, dass an das Grundstück ein Geh- und Radweg angrenzt. Sollte an das Grundstück kein Geh- und Radweg angrenzen, so ist ein 1,20 m breiter Streifen am Rand der Straße (gemessen ab der Seitenbefestigung bzw. Teerdecke) zu räumen und zu streuen. Dies gilt für alle Straßen, auch für Straßen, welche nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, mit Ausnahme der B299. Auf der B299 ist nur der Geh-und Radweg zu sichern. Ein Räumen und Streuen der Straße entfällt hier. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen an, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 6.30 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 19 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Im oben genannten Umfang sind Geh-, Radwege und Straßen von Schnee zu befreien und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Der geräumte Schnee- oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Grundstückseigentümer das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Gemeinde stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Die gesamte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter finden Sie auf der Homepage des Marktes Kastl unter www.kastl.de --> Bürgerservice --> Satzungen/Ortsrecht. Desweiteren bitten wir, darauf zu achten, dass auf der Straße parkende Autos die Winterdienstfahrzeuge des Marktes Kastl nicht behindern. Aufgrund von parkenden Autos, insbesondere in Kreuzungsnähe, wurde es unserem Räumdienst in der Vergangenheit zunehmend erschwert, die Räumzeiten einzuhalten beziehungsweise die Straßen überhaupt zu befahren. Insbesondere in Hanglagen stellte sich dieses Parkverhalten als problematisch dar. Wir bitten daher jeden darum, sein eigenes Parkverhalten zu kontrollieren und so für einen reibungslosen Winterdienst zu sorgen. Ortsheimatpfleger für unsere Gemeinde gesucht! Der Landkreis Amberg-Sulzbach hat 27 Gemeinden. Jede Gemeinde sollte einen ehrenamtlichen Heimatpfleger berufen, dessen Aufgabe die Vermittlung von Heimatgeschichte, sei es im Gespräch, vor einer Schulklasse oder anlässlich einer Führung ist. Kann er eine Anfrage zur Heimatgeschichte nicht beantworten, weiß er für den Anfragenden den Weg zur „Quelle“, zum Staatsarchiv, zur Provinzialbibliothek oder zu einem der Kreisheimatpfleger. Heimatpfleger ist ein interessantes Ehrenamt, das nicht nur aus der Weitergabe von Informationen besteht, sondern den Amtsträger durch zufließende Informationen, durch Zugang zum Gemeindearchiv und durch eigene Recherchen mit Wissen rund um seine Gemeinde und deren Bewohner bereichert. Der das Amt Ausübende ist über unsere Gemeinde versichert und hat die im Landkreis Amberg-Sulzbach vorhandenen sechs Kreisheimatpfleger, zuständig für Heimatgeschichte, Bau- und Bodendenkmalpflege, Brauchtum, Mundart, Volkstanz und Kirwageschehen als Ansprechpartner. Doch, erschrecken Sie nicht, keiner der Heimatpfleger deckt alle „Sparten“ ab. Selbstverständlich stehen auch die Heimatpfleger in Nachbargemeinden unterstützend bereit. Sie möchten diese kennenlernen? Dann googeln Sie doch bitte mal nach „Heimatpfleger Amberg-Sulzbach“.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwMDQ=