Schweppermannsbote März 2023

7 Schweppermannsbote Wie Bürgermeister Stefan Braun erläuterte, kann das Notstromgerät in der Kläranlage und auch bei der Wasserversorgung verwendet werden. Bei der Wasserversorgung kann das Gerät helfen, wenn es am Tiefbrunnen angeschlossen wird, den Hochbehälter am Klosterberg mit 800 cbm Fassungsvermögen zu füllen. Das Wasser im Hochbehälter reicht ca. 3 Tage für die Versorgung der Bevölkerung aus und der Wasserdruck genügt, um in die Leitungen der Häuser zu gelangen. Bei der Kanalisation sieht es etwas anders aus. Da auch die Orte Utzenhofen und Mühlhausen an der Kastler Kläranlage mit Pumpstationen und Leitungen hängen, müssen auch diese Pumpstationen mit Notstrom versorgt werden, da die Rückhaltung des Schmutzwassers auf ca. einen Tag ausgelegt ist. Das Gleiche gilt für die Kastler Kanalisation. Dies bedeutet, dass das Notstromgerät im Fall des Falles abwechselnd eingesetzt werden muss. Bürgermeister Stefan Braun sieht aber eine weitere Möglichkeit einem eventuellen Stromausfall vor allem im Winter zu begegnen und weitere Notstromaggregate für den Notfall anzuschaffen, z.B. für die Schule oder fürs Rathaus, damit die Bevölkerung weiter informiert werden kann und er denkt auch über eine „Wärmestube“ in der Schule nach, wenn auch die Heizungen in den Häusern ausfallen. Auch das Kastler Heizwerk wäre betroffen, an dem zahlreiche Kastler Häuser, öffentliche Gebäude und auch die Polizeifachhochschule in der Kastler Klosterburg hängen. Aber über allem steht das Sprichwort: „Wenn Panik ausbricht, Ruhe bewahren!“, so Stefan Braun, was natürlich bei einem Blackout, der eine völlig neue Situation für die Bevölkerung wäre, Sinn macht. Bewerbung für das Schöffenamt In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen und ebenso unabhängig sind. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz und werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen bzw. Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums unter: https:// www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ bzw. unter www.schöffenwahl.de. Sämtliche Formulare finden Sie auf der Homepage des Marktes Kastl, www.kastl.de. Sie können Ihre Bewerbung bzw. Ihre Vorschläge bis zum 24.03.2023 schriftlich oder persönlich im Rathaus Kastl, 1. Stock, Marktplatz 1, 92280 Kastl, abgeben. Zwei neue Feldgeschworene vereidigt Im Januar 2023 wurden von Herrn 1. Bürgermeister Stefan Braun zwei neue Feldgeschworene vereidigt. Herr Josef Häring und Herr Christoph Ehbauer jun. sind ab jetzt im Gemeindebereich Kastl als Feldgeschworene tätig. Die Aufgabe von Feldgeschworenen ist in erster Linie die Mitwirkung bei der Abmarkung von Grundstücksgrenzen. Ihnen obliegt jedoch auch die Überwachung von schon gesetzten Grenzzeichen. Der Markt Kastl bedankt sich für die Übernahme des Ehrenamtes und wünscht Herrn Häring und Herrn Ehbauer viel Spaß und Freude bei ihrer neuen Tätigkeit. Feldgeschworene gesucht Der Markt Kastl sucht für das Gemarkungsgebiet Kastl weitere Feldgeschworene. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Kastl zu den jeweiligen Öffnungszeiten persönlich, telefonisch unter 09625-92040 oder per Email an info@kastl.de.

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