Schweppermannsbote Dezember 2023

40 Das Gespräch zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad orientiert sich im Grundsatz an Fragen wie: Was kann der oder die Pflegebedürftige im Alltag allein leisten? Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden? Wie selbstständig ist die Person? Wobei benötigt sie oder er Hilfe? Was zählt ist der einzelne Mensch und das Ausmaß, in dem er seinen Alltag allein bewältigen kann. Das Ergebnis des Gutachtens wird der Pflegekasse mit einer Empfehlung zugesendet. Die Pflegekasse informiert Sie über das Einstufungsergebnis in einen der fünf Pflegegrade. Je nach Höhe des Pflegegrades können Sie dann die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen oder auch zur Unterstützung zur Verfügung. Hierfür können sie einen individuellen Termin vereinbaren oder auch die Beratungssprechstunde wahrnehmen. Die nächste Beratungssprechstunde in Kastl findet am Freitag, den 26. Januar 2024 im Rathaus statt. Barbara Hernes Seniorenmosaik im Naturpark Hirschwald e.V. Schulstr. 37 92245 Kümmersbruck Tel.: 09621 70843 Sei dabei und werde Profi! Die Landwirtschaftsschule Amberg, Abteilung Hauswirtschaft bietet Frauen und Männern eine regionale Fortbildungsmöglichkeit für Ernährung und Haushaltsführung. Wer neue berufliche Perspektiven sucht oder sich persönlich im Bereich Hauswirtschaft bilden möchte, kann dies in der familienfreundlichen Teilzeitform tun. Auch berufsbegleitend ist der Besuch möglich. Absolventen verlassen die Schule als „Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung“ und sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Häufig wird zusätzlich nach der Schule die Abschlussprüfung im Beruf Hauswirtschafter/in abgelegt. Diese Abschlüsse können Grundlage für die weitere berufliche Zukunft sein, z. B. die Fortbildung zur Meisterin der Hauswirtschaft oder zur Referentin für Hauswirtschaft und Ernährung. Der Start eines neuen Semesters ist im März 2024 vorgesehen. Die Anmeldung ist derzeit möglich. Nähere Informationen sind erhältlich unter Tel. Nr. 09621/6024-0 oder unter www.aelf-na.bayern.de. Ein Bereich betrifft die Antragstellung auf die Pflegeleistungen. Wo muss ich den Antrag stellen? Was muss darin eingetragen werden? Welche Leistungen kann ich erhalten? … und viele weitere Fragen. Ein kleiner Überblick: Informieren Sie Ihre Kranken- bzw. der Pflegekasse. Dieses geht telefonisch, in einem Brief oder ist auch online möglich. Sie haben Anspruch auf eine frühzeitige, umfassende und zugehende Beratung durch einen Pflegeberater oder Pflegeberaterin Ihrer Pflegekasse. Füllen Sie das Antragsformular welches Ihnen zugesendet wird, oder bei der Online-Antragstellung als Download zur Verfügung steht, aus. Die Angaben betreffen vor allem persönliche Daten. Wichtig ist die Angabe „Erstantrag“. Auch sollten Sie angeben welche Leistung Sie wünschen. Unterschieden wird in Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung. Die Entscheidung ist individuell und von der Pflegesituation abhängig. Nach Antragseingang bei der Pflegekasse muss von einem unabhängigen Gutachter oder Gutachterin die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit festgestellt werden. Hierzu wird ein Termin durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, bei privat versicherten durch den medizinischen Dienst von Medicproof vereinbart. Bereiten Sie sich auf diesen Termin gut vor. Zum Termin sollten idealerweise auch Angehörige oder Personen die Sie unterstützen anwesend sein. Das Gespräch mit ihnen ergänzt das Gesamtbild für den Gutachter. Staatliche Landwirtschaftsschule Amberg

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