Schweppermannsbote Dezember 2022

28 Schweppermannsbote HVTV Sechs Lilien Kastl ren, dann gilt das genauso für die Nichte oder den Großenkel: Sucht den Kontakt und führt sie rechtzeitig und gut an deren späteres Eigentum heran. Ihr wollt doch dass die Freude daran haben? Ihr wollt doch, dass die „gut“ damit umgehen / weiterwirtschaften, oder? Das gelingt umso besser, je besser die Einweisung und das Mitteilen/Mitgeben des eigenen Wissens gelingt. Bei manchem von Ihnen sind die Kinder/künftigen Erben vielleicht schon in fortgeschrittenerem Alter. Egal, für so einen Anfang ist es nie zu spät. Man hat halt nur nicht mehr so viel Zeit und Gestaltungsspielraum. Vielleicht ist es auch besser eine Generation in Absprache zu überspringen? Aber zumindest die Grenzen zeigen und die Geschichte und Geschichten um die einzelnen Waldstücke können Sie noch weitergeben. Niemand von uns kennt die Stunde seines Todes, aber manchmal kommt sie unvermutet schnell. Wir tun immer alle so als ob wir ein Anrecht drauf hätten bei bester Gesundheit mindestens 80, besser 90, zu werden um dann sanft zu entschlafen und fallen dann aus allen Wolken, wenn dem nicht so ist. „Unfassbar“ steht dann immer in den Todesanzeigen. Nein, in den Vertragsbedingungen des Lebens steht fett gedruckt: „Der Tod kann jederzeit und ohne Vorwarnung eintreten“. Wohl dem, der seine Angelegenheiten beizeiten gerichtet hat. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen gute Gespräche mit ihren Nachfolgern. Wenn ich jemandem etwas geben will, muss ich die eigene Hand öffnen und loslassen, was sie festhält. Eine offene Hand ist frei. Frei für Neues, frei zum Fühlen, frei um jemanden die Hand zu geben, frei um zu helfen. Alles hat seine Zeit: Das nehmen, das Halten, aber auch das Geben. Wenn ein Mensch die Zeichen der Zeit erkennt und auch danach handelt, dann nennt man ihn für gewöhnlich „klug“. Falls jemand von Ihnen nun meint, ich wolle in fremdem Revier wildern und dem Pfarrer Konkurrenz machen, kann ich ihn beruhigen: Nein, mir geht es nur darum die Nachteile für den Wald und vor allem für die Waldbesitzer zu vermeiden, die durch zu späten, unklaren oder schlecht vorbereiteten Besitzübergang entstehen. Aber weil wir schon beim Übergeben sind: Auch so eine Unsitte ist das Aufteilen von Grund (egal ob land- oder forstwirtschaftliche Nutzfläche) unter den Erben. Das erscheint im ersten Moment gerecht, hat aber in weiten Teilen Deutschlands (Musterbeispiel: fränkische Realteilung) zu viel zu kleinen und stark zersplitterten Grundstücksverhältnissen geführt, die das wirtschaftliche Überleben eines Hofes oder auch nur die vernünftige Bewirtschaftung von Wald unmöglich machten. Da hatte dann keiner mehr was davon. Bei 20 ha rentiert es sich noch eine Seilwinde zu kaufen, bei 4 Kindern = 5 ha nicht mehr. Und wie schaut das aus, wenn die auch wieder mehrere Kinder haben? Wo soll das hinführen? Nein, sowas fängt man gar nicht erst an. Weichende Erben auszahlen: Ja. Grund zersplittern: Nein. Statt Nießbrauch oder Besitzabtretung von z.B. 5 ha Grund kann ein Erbteil auch so aussehen: „Der weichende Erbe erhält jährlich 30 Jahre lang den aktuellen Gegenwert von 5 ha x 8 fm = 40 fm Fichtenstammholz der Klasse 2a in BC-Qualität abzüglich der aktuellen Aufarbeitungskosten.“ Das entspricht in etwa dem Zuwachs abzüglich Grundsteuer/ sonstiger Kosten. Ob der Grundstückserbe für die Auszahlung des weichenden Erbens das Holz nun genau auf dem Grundstück abhaut oder auf einem anderen oder das Geld aus der Landwirtschaft oder sonst woher erwirtschaftet, ist egal. Jedenfalls wird weder der Wald noch der Grunderbe noch der Auszuzahlende weder überfordert, noch übervorteilt, weil es sowohl an die Leistungskraft des Waldes, als auch an die jeweils herrschenden Marktbedingungen flexibel angepasst ist. Gleichzeitig kann der Eigentümer den Waldbau langfristig gedeihlich steuern. Ein Streit, dass der weichende Erbe Raubbau am Wald getrieben hätte oder Ähnliches, kann gar nicht erst entstehen. Und doch bleibt der Hof beisammen und (über)lebensfähig. Langer Rede kurzer Sinn: Wichtig ist, dass 1. die Fläche beisammen bleibt, 2. der Erbe/ die Erbin langfristig auf die Aufgabe hingeführt und 3. auch zeitig übergeben wird. Amen. Herzliche Grüße Michael Bartl Terminbekanntgabe Der Trachtenverein Kastl möchte folgenden Termin bekanntgeben: Am 26.12.2022 um 20 Uhr findet die Christbaumversteigerung 2022 im Gasthof Forsthof in Kastl statt. Kennenlernfest auf dem Bauernhof Ein sehr schönes Kennnenlernfest konnte ein großer Teil der Kindergartenfamilien der Kita Marienheim Anfang Oktober auf dem großen Bauernhof der Familie Eichenseer in Freischweibach feiern. Nach einem herzlichen Willkommen durch Florian Eichenseer und seiner Familie sowie einer Begrüßung durch die stellvertretende Kita-Leitung Nina Weizer begrüßten die Kita-Kinder ihre Eltern und die Gastgeber mit den Liedern „Wir wolln Servus sogn …“ und „Die Eichenseers ham ne Farm …“. Kindertageseinrichtung Marienheim

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwMDQ=