Schweppermannsbote Juni 2023

6 Der Markt Kastl verfügt über eine Reihe von erfahrenen Wahlhelfern, für deren Engagement sich der Markt Kastl besonders bedanken möchte. Jedoch scheiden von diesen Personen immer wieder Freiwillige auf Grund des Alters oder sonstigen Gründen aus, so dass wir stetig auf der Suche nach neuen Wahlhelfern sind. Um nicht beliebige Bürger für das Ehrenamt als Wahlhelfer berufen zu müssen, sind wir auf die Meldung von Personen angewiesen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sie gerne übernehmen. Um Ihnen einen kleinen Einblick in die Tätigkeit als Wahlhelfer zu gewähren, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammengestellt. Falls sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an den Markt Kastl wenden. Häufig gestellte Fragen: Wie viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden benötigt? Es werden mindestens 40 Wahlhelfer benötigt. Der Markt Kastl unterhält insgesamt 5 Wahllokale: Steinstadel Kastl Pfarrheim Utzenhofen Feuerwehrgerätehaus Pfaffenhofen Briefwahl im Rathaus Kastl, Sitzungssaal Briefwahl im Rathaus Kastl, Trauungszimmer Jedes Wahllokal wird mit mindestens 8 Personen besetzt. Wer kann als Wahlhelfer/in tätig werden? Als Wahlhelfer/in kann jeder tätig werden, der selbst im Markt Kastl wahlberechtigt ist. Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen. Wo können die Wahlhelfer/innen tätig werden? Die Wahlhelfer/innen können in den oben genannten 5 Wahllokalen tätig werden. Auf Einsatzwünsche versucht der Markt Kastl soweit als möglich einzugehen. Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand? Die Tätigkeit als Wahlhelfer/in in den Urnenwahlbezirken beginnt um 7:30 Uhr (Öffnung der Wahllokale ist um 8 Uhr) und endet nach der Auszählung der Stimmen. Da während des Wahltages immer nur 3 Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal anwesend sein müssen, wird in den Wahllokalen mit einem Schichtsystem gearbeitet. Die Wahlvorsteher teilen sich den Tag, die Schriftführer und Beisitzer dritteln den Tag. Die Einteilung des Schichtsystems übernehmen die Wahlvorsteher. Zur Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr treten alle Mitglieder des Wahlvorstandes zusammen. Die Wahlhelfer in den Briefwahlbezirken treten gemeinsam am Nachmittag zusammen und alle Mitglieder des Wahlvorstands sind bis zum Ende der Auszählung anwesend. Welche Aufgaben haben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer? Der Wahlvorstand stellt am Wahlsonntag die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung sicher. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie in einer Schulung bzw. ersatzweise aus Schulungsmaterialien. Weiter ist die Gemeindeverwaltung am Wahltag ganztägig besetzt, sodass bei Unsicherheiten und Problemen jederzeit nachgefragt werden kann. Wird die Tätigkeit als Wahlhelfer bezahlt? Nein, eine Vergütung für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist nicht vorgesehen. Zum Ersatz für Ihre Aufwendungen wird jedoch ein Erfrischungsgeld ausgezahlt. Die Höhe des Erfrischungsgeldes beträgt 40,00 €. Erhalte ich von meinem Arbeitgeber für die Tätigkeit als Wahlhelfer Freizeitausgleich? Den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird in der Regel Freizeitausgleich gewährt. Vereinzelt verfahren auch private Arbeitgeber so – fragen Sie hierfür bitte direkt beim Arbeitgeber nach. Wer kann eine Tätigkeit als Wahlhelfer/in ablehnen? die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages Wahlberechtigte, die am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuführen Die unbegründete Ablehnung des Ehrenamtes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Wie melde ich mich an? Wer als Wahlhelfer/in ehrenamtlich tätig werden will oder weitere Fragen hat, wendet sich direkt an den Markt Kastl. Terminvereinbarung in den Sommermonaten Aufgrund einer geringeren Personaldichte der Gemeindeverwaltung Kastl, verursacht durch die mit der Sommerzeit einhergehende Urlaubszeit, sowie wegen Schulungsmaßnahmen, bitten wir Sie in den Monaten Juli, August und September für eine persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung Kastl um vorherige Terminvereinbarung. Wir möchten Ihnen damit unnötige Wege und längere Wartezeiten ersparen. Termine werden grundsätzlich telefonisch unter 09625-92040 oder in Ausnahmefällen per Email an buergerbuero@kastl.de vergeben.

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