8 Schweppermannsbote Wir bitten alle, die einen oder mehrere Artikel in unserem Schweppermannsboten veröffentlichen möchten, dringend den für die jeweilige Ausgabe festgesetzten Redaktionsschluss einzuhalten. Den Abgabeschluss für die nächste Ausgabe finden Sie immer auf der letzten Seite des Schweppermannsboten im Impressum. Wir weisen Sie darauf hin, dass verspätet eingehende Artikel zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden können. Wir bitten weiterhin dringend zu beachten, dass Veröffentlichungen ausschließlich an die Email-Adresse der Redaktion zu senden sind. Diese lautet gemeindeblatt@kastl.de. Wir können andernfalls nicht garantieren, dass Artikel, die an eine abweichende Email Adresse versendet werden, auch im Schweppermannsboten erscheinen. Kurz vor Redaktionsschluss wird auch nochmal eine Erinnerungs-Email versandt. Wir leiten diese Mitteilung allen zu, die bisher Artikel im Schweppermannsboten veröffentlicht haben und deren Email-Adresse uns bekannt ist. Wenn Sie noch nicht im Verteiler aufgenommen sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Vielen Dank! Ihre Redaktion des Schweppermannsboten Lichtraumprofil Wie Sie aus eigener Erfahrung als Verkehrsteilnehmer wissen, kann es entlang von Straßen, vor allem auch an Kreuzungen und Einmündungen, durch Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum ragen, zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit kommen. Wir möchten Sie deshalb heute über die rechtlichen Bestimmungen informieren und Sie gleichzeitig eindringlich bitten, Ihren Pflichten als Grundstückseigentümer zu entsprechen. Nach der geltenden Rechtsprechung ist der Eigentümer eines an einer öffentlichen Straße liegenden Grundstückes verpflichtet, auf den Straßenverkehr (hierzu gehören auch Fußgänger und Radfahrer) gebührend Rücksicht zu nehmen und schädliche Einwirkungen, die von diesem Grundstück ausgehen und den öffentlichen Straßenverkehr gefährden, zu vermeiden. Die folgende Skizze soll Ihnen nochmals verdeutlichen, welche Bereiche vom Bewuchs frei gehalten werden müssen: Der Bereich von 2,30 m Höhe über Gehwegen, 2,50 m Höhe über Radwegen, 4,50 m Höhe über Fahrbahnen sowie der Bereich von 4,00 m Höhe über die je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beidseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen, muss deshalb grundsätzlich von jeglichem Bewuchs frei gehalten werden, auch dann, wenn Regen oder Schnee die Äste herunterdrücken. Diesen Bereich bezeichnet man als "Lichtraumprofil". Diese Vorgaben gelten auch für die Eigentümer von Waldgrundstücken. Straßenlaternen und Beschilderungen dürfen ebenfalls nicht von Pflanzen verdeckt sein. Zudem wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Regelung auch für Feld- und Waldwege gilt! Ein toller Osterbrunnen schmückt den Kastler Marktplatz Auch heuer zierte wieder ein wunderschöner, bunter Osterbrunnen unseren Marktplatz. Voller Detailliebe wurde er durch einige fleißige Osterhäschen der Kastler Osterbrunnengemeinschaft gestaltet. Ein herzliches „Vergelt´s Gott“ dafür! Auch der Ortseingang und das Rathaus wurden österlich geschmückt. Am Eingang zum Marktplatz auf der B 299 wiesen zwei österlich geschmückte Säulen mit Hinweisschild auf den Osterbrunnen am Rathaus hin. Den Eingang des Rathauses zierten zwei Blumengestecke mit weißblauen Eiern, den Farben des Kastler Wappens. Die Fensternischen des Rathauses wurden liebevoll mit einer Sitzgelegenheit und einer kleinen Osterhasenfamilie dekoriert.
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