Schweppermannsbote März 2024

31 2019 die Klima- und Repair-Cafés ins Leben gerufen. Seither reparieren in über zehn Kommunen des Landkreises ehrenamtliche Helfer die unterschiedlichsten Geräte von der Kaffeemaschine bis zum Fahrrad. Bereits im fünften Jahr finden auch im Steinstadel in Kastl die Klima- und Repair-Cafés statt. Die nächsten Veranstaltungen sind, jeweils von 13-16 Uhr, an den Samstagen, 24. April, 10. Juli und 16. Oktober. Vor Ort sind Reparateure in den Fachbereichen Elektrik, Elektronik, Mechanik und eine Schneiderin. Reparaturen werden wie immer ehrenamtlich, also ohne Bezahlung, angeboten. Spenden sind gerne gesehen. Das Kastler Organisationsteam sucht stets dringend Reparateure der verschiedensten Fachbereiche aus der Marktgemeinde. Interessierte melden sich bitte bei Hans Yberle (Tel. 91175). Aktuell können die Veranstaltungen nur mit Helfern aus den anderen Kommunen des Landkreises durchgeführt werden. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von längeren Wartezeiten ist notwendig und ist jeweils bis Donnerstag vorher, 12 Uhr möglich. Zur Überbrückung von Wartezeiten werden Kaffee und Kuchen gegen Spende angeboten. Aktuelle Vorschriften oder Terminänderungen können auf der Homepage www.zen-ensdorf.de eingesehen werden. Termine werden per Telefon unter 0 96 24 – 90 36 48 vereinbart (bitte Telefonnummer für Rückruf angeben. Rückfragen bei Hans Yberle, 0160 312 73 71 So viel Mindestlohn gibt es 2024 Seit dem Jahr 2015 gilt bundesweit ein flächendeckender Mindestlohn. Gesetzlich geregelt ist das im Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit 1. Januar beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 brutto je Stunde. „Der Anstieg um 0,41 Cent macht 3,4 Prozent Titel: Zupacken, ist die Devise beim Repair-Café. Die Besucher dürfen gerne mithelfen beim Reparieren. Foto: Hans Yberle Lohnsteuerhilfe Bayern aus und bleibt somit weit hinter dem derzeitigen Kaufkraftverlust zurück“, rechnet die Lohnsteuerhilfe Bayern vor. Die neue Lohnuntergrenze betrifft sowohl versicherungspflichtige Beschäftigte als auch Minijobber. Laut Statistischem Bundesamt profitieren rund 5,8 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor davon. Vom Mindestlohn ausgenommen sind u.a. Auszubildende, Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose. Hat das Auswirkungen auf Minijobs? Anders als früher reduziert sich für Minijobber die Arbeitszeit seit Oktober 2022 durch die regelmäßigen Erhöhungen des Mindestlohns nicht mehr. Seither sind der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze aneinandergekoppelt. Die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze für Minijobber pendelt sich somit in diesem Jahr bei 538 Euro ein und lässt wie bisher 43 Arbeitsstunden pro Monat zu. Damit das Minijobverhältnis bestehen bleibt, dürfen 6.456 Euro Verdienst pro Jahr nicht überschritten werden. Schlussfolgernd reduziert sich bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn die maximal erlaubte Arbeitszeit im Minijobverhältnis. Branchenbezogene Mindestlohnerhöhungen Branchenbezogen gelten teilweise höhere Mindestlöhne, die von den Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretungen ausgehandelt wurden. Zum Jahresbeginn sind die Mindestlöhne beispielsweise im Dachdecker-, Schornsteinfeger, Gerüstbau, Elektro-, Maler und Lackiererhandwerk sowie in der Gebäudereinigung, Abfallwirtschaft und Leih- bzw. Zeitarbeitsbranche angestiegen. Angestellte in der Altenpflege dürfen sich über eine fünfprozentige Erhöhung ab 1. Mai freuen. Für Pflegehilfskräfte gelten bald 15,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte 19,50 Euro pro Stunde. Neue Mindestvergütung für Auszubildende Auch für Auszubildende in schlecht bezahlten Berufen, wie dem Friseur- oder Floristenhandwerk, verbessert sich die finanzielle Situation seit Jahresbeginn durch eine gesetzliche Erhöhung der Mindestvergütung. Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr dürfen sich über mindestens 649 Euro freuen. Im zweiten Ausbildungsjahr gibt es ab Januar mindestens 766 Euro, im dritten Ausbildungsjahr mindestens 876 Euro und im vierten Lehrjahr mindestens 909 Euro als Vergütung. „Bei dieser Einkommenshöhe fallen zwar keine Steuern an, Sozialabgaben sind aber dennoch zu leisten und reduzieren die Bruttowerte“, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Mindestvergütung kommt nicht zur Anwendung, wenn es sich um eine schulische Ausbildung handelt, die Ausbildung nicht bundeseinheitlich geregelt ist oder Unternehmen an Tarifverträge gebunden sind. Die wichtigsten Änderungen 2024 bei Steuern und Finanzen Ein neues Jahr bringt meist Veränderungen mit sich. Dazu zählen die gesetzlichen Überarbeitungen, die sich im täglichen Leben auf die finanzielle Situation auswirken. Im Einkommensteuerbereich und bei der Familienförderung kommt es inflationsbedingt zu positiven Anpassungen. Im Gegenzug wird aufgrund des angespannten Bundeshaushalts und zur Erreichung der Klimaschutzziele das Leben für die Verbraucher aufgrund von Steueranhebungen teurer. Die Lohi gibt einen Überblick über die Änderungen, die sich am meisten auf das Budget der Haushalte in Deutschland auswirken.

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