Schweppermannsbote März 2024

33 Steigende Lebenshaltungskosten in 2024 Seit 1. Januar sind Restaurantbesuche teurer, denn in der Gastronomie gilt wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen, der seit der Corona-Pandemie griff, wurde aufgehoben. Gastronomen und Verbraucher befürchten infolge der Verteuerungen einen Rückgang des Außerhauskonsums, der Lokalschließungen nach sich ziehen könnte. Weiterhin ist der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro je Tonne ausgestoßenen Kohlendioxids erhöht worden. Das verteuert nicht nur Diesel und Benzin beim Tanken direkt, sondern auch die Heizkosten für Gas- und Ölheizungen erheblich. Auch beim Strompreis muss dadurch mit höheren Netzentgelten gerechnet werden. Zusätzlich ist mit Ende Dezember 2023 die Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme vorzeitig gestrichen worden. Wohnen und Fahrten zur Arbeit belasten das Haushaltsbudget somit deutlich stärker. Dazu kommt, dass Urlaubsreisen mit dem Flugzeug neben den gestiegenen Kerosinkostenaufgrund der Ticketsteuer, die ab Mai um circa 19 Prozent ansteigt, teurer werden. Neben den erhöhten Spritkosten greift ab Juli eine Mautpflicht für Kleintransporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Seit 1. Dezember 2023 müssen Lastwägen auf deutschen Fernstraßen 200 Euro je Tonne freigesetzten Kohlendioxids als Aufschlag zur Maut entrichten. Die gestiegenen Transportkosten werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Lebensmittel und andere Konsumgüter auswirken und diese ebenfalls verteuern. Steuern leicht gemacht: Die Unterlagen-Checkliste für 2023 Für das Anfertigen einer Steuererklärung werden Unmengen an Nachweisen benötigt. Damit das Zusammensuchen für das Jahr 2023 schneller, einfacher und komfortabler gelingt, bieten wir die Steuer-Checkliste an. Mit dieser können Sie strukturiert Ihre Unterlagen zusammentragen und behalten jederzeit den vollen Überblick. Für ein Beratungsgespräch bei der Lohi gibt es zudem keine bessere Vorbereitung. Laden Sie die kostenlose Checkliste für 2023 einfach herunter und haken Sie Punkt für Punkt darauf ab. Alle Papiere, die auf Sie zutreffen, bringen Sie optimalerweise Ihrem Steuerexperten mit. So kann dieser mit Leichtigkeit das maximal mögliche an Steuern für Sie zurückholen! Unser Auftrag – Ihr Vorteil. Hier geht es zum kostenlosen Download: https://www.lohi.de/fileadmin/lohi/ pdf/2023_Checkliste_Unterlagen_Einkommensteuererklaerun g.pdf Guter Vorsatz für‘s Jahr 2024: Freiwillige Abgabe der Steuererklärung Zeitraubend Unterlagen zusammensuchen, nervige Formulare ausfüllen und freiwillig eine Steuerklärung einreichen? Wer macht denn sowas, wenn man dazu nicht verdammt ist? Die Statistiken sprechen klar dafür. 88 Prozent aller freiwilligen Steuererklärungen führen nämlich zu einer Erstattung. Im Schnitt gibt es laut Statistischem Bundesamt 1.095 Euro pro Steuerjahr. Und dieser Wert kann in vielen Fällen vervierfacht werden, also rein rechnerisch 4.380 Euro einbringen. Dazu, wenn man möchte, auf einen Schlag. Na, immer noch keine Lust auf Steuerklärung? Die Lohi erklärt, für wen sich das Unterfangen lohnt. Warum freiwillig abgeben, wenn man nicht muss? Bei Angestellten wird die Lohnsteuer unterjährig automatisch durch den Arbeitgeber anteilig vom Gehalt zurückgehalten und an den Fiskus abgeführt. Steuerpflichtige leisten also eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. In manchen Steuerklassen und Konstellationen geht das Finanzamt davon aus, dass seine Steueransprüche damit abgegolten sind. Deshalb ist eine Steuererklärung nicht immer vorgeschrieben. Für die Steuerzahlenden stellt sich der Sachverhalt anders dar. Sie können mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung oft vom Finanzamt einiges an Geld zurückholen, da fast jeder etwas abzusetzen hat. Das kann man tun oder sein lassen. Nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind in der Regel Studenten, ledige Arbeitnehmende in Steuerklasse 1 oder Doppelverdiener in Steuerklasse 4 ohne Faktor und Nebeneinkünfte. Sie sollten überprüfen, ob sie ihre Steuern nicht reduzieren können. Eine freiwillige Abgabe, im Fachjargon Antragsveranlagung genannt, führt zudem niemals zu einer Abgabepflicht in den Folgejahren. Auch wenn das Finanzamt im Folgejahr eine Erinnerung zuschickt, bleibt die Abgabe Jahr für Jahr aufs Neue freiwillig. Eile ist nicht notwendig, aber ein guter Vorsatz Eine freiwillige Steuererklärung, im Fachjargon Antragsveranlagung genannt, kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachträglich eingereicht werden. Es bleibt also viel Zeit dafür. Wenn diese Frist übersehen wird, gibt es keine Verlängerung. Für das Steuerjahr 2020 kann bis Ende 2024 eingereicht werden. Und ist man schon dabei, können zeitgleich für die Jahre 2021 bis 2023 die Steuererklärungen mit abgegeben werden, was mehrere tausend Euro und gegebenenfalls Steuerzinsen einbringen kann. Eine Verzinsung gibt es, wenn mit der freiwilligen Abgabe länger als 15 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums gewartet wurde. Bei diesen Aufwendungen lohnt es sich regelmäßig 1. Hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag (2020 & 2021: 1.000 Euro, 2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro). Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 20 km bei einer 5-Tage-Woche, dann bringt jeder weitere Kilometer was ein. Auch mit 210 Homeoffice-Tagen ist die Pauschale bereits überschritten. Kommen berufliche Weiterbildungskosten, Arbeitszimmer, Dienstreisen, Arbeitsmittel oder ein doppelter Haushalt dazu, winkt regelmäßig eine Erstattung. 2. Die Basisrente (Rürup-Rente) bringt grundsätzlich eine Steuerersparnis. 3. Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeiträge, Ausbildungskosten) bringen eine Steuerersparnis. 4. PKV-Versicherte mit hohen Vorsorgeaufwendungen 5. Sind Kinderbetreuungskosten angefallen? 6. Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Berufsausbildung, die auswärtig wohnen. 7. Außergewöhnliche Belastungen (hohe medizinische Ausgaben für stationäre, ambulante und alternative Heilbehandlungen, Medizin, Hilfsmittel, Zuzahlungen und Selbstbehalte) in Kombination mit einem niedrigen Einkommen oder vielen Kindern. 8. Liegt ein Behinderungsgrad vor, gibt es den Behindertenpauschbetrag. 9. Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, bekommt den Pflegepauschbetrag. 10. Unterhaltszahlungen an volljährige Personen ohne Kindergeldanspruch 11. Gab es Zahlungen an Handwerker (z.B. Küchenaufbau, Elektroanschlüsse, Fenstertausch, Waschmaschinenreparatur, Sanitärdienste, Malerarbeiten, Bodenlegen usw.)?

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwMDQ=