Schweppermannsbote März 2024

8 Die Anwendung eines Defibrillators ist kinderleicht und selbsterklärend sowie für jedermann erlaubt. Für den Laien bedarf es keiner Unterweisung. Die Steigerung der Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten bei Anwendung eines Defibrillators innerhalb von 3 Minuten auf bis zu 80% zeigt, wie wichtig es ist, sich zu trauen, ein solches Gerät zu benutzen und nicht erst auf das Eintreffen des Rettungsdienstes zu warten. Wie das Gerät genau funktioniert, was generell bei einem Notfall zu veranlassen ist (u. U. Notruf absetzen) oder wie gleich nochmal die Herz-Lungen-Wiederbelebung abläuft, muss man sich nicht merken - das Gerät teilt dies mit automatisierter Stimme nach Öffnen des Deckels dem Bediener Schritt für Schritt mit. Ein Defibrillator kann Leben retten - wenn man ihn anwendet! Daher hoffen wir alle, dass man ihn im besten Fall niemals benötigt, aber im Notfall weiß, wo ein Gerät angebracht ist und wie dieses zum Einsatz gebracht werden kann. Abschaffung Kinderreisepässe wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wurde. Kinderreisepässe hätten nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden können. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Der Kinderreisepass wurde abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise (nicht erst ab 6 Jahren, vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG!) beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein. Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/ reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/ Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen (vgl. Nr. 1.1.2 PassVwV). Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr? Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Gründe: Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle StandardAusweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet. Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein. Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

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