10 Sicherungspflicht besteht für den Fall, dass an das Grundstück ein Geh- und Radweg angrenzt, für diesen. Sollte an das Grundstück kein Geh- und Radweg angrenzen, so ist ein 1,20 m breiter Streifen am Rand der Straße (gemessen ab der Seitenbefestigung bzw. Teerdecke) zu räumen und zu streuen. Dies gilt für alle Straßen, auch für Straßen, welche nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, mit Ausnahme der B299. Auf der B299 ist nur der Geh-und Radweg zu sichern. Ein Räumen und Streuen der Straße entfällt hier. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen an, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 6.30 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 19 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Im oben genannten Umfang sind Geh-, Radwege und Straßen von Schnee zu befreien und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Der geräumte Schnee- oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Grundstückseigentümer das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Gemeinde stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Die gesamte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter finden Sie auf der Homepage des Marktes Kastl unter www.kastl.de --> Bürgerservice --> Satzungen/Ortsrecht. Desweiteren bitten wir, darauf zu achten, dass auf der Straße parkende Autos die Winterdienstfahrzeuge des Marktes Kastl nicht behindern können. Aufgrund von parkenden Autos, insbesondere in Kreuzungsnähe, wurde es unserem Räumdienst in der Vergangenheit zunehmend erschwert, die Räumzeiten einzuhalten beziehungsweise die Straßen überhaupt zu befahren. Insbesondere in Hanglagen stellte sich dieses Parkverhalten als problematisch dar. Wir bitten daher jeden darum, sein eigenes Parkverhalten zu kontrollieren und so für einen reibungslosen Winterdienst zu sorgen. Grundsteuerreform 2025 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, vorerst möchten wir uns im Namen des Steueramtes recht herzlich für Ihre Vorarbeit bedanken! Aufgrund Ihres Engagements haben wir mittlerweile einen Meldegrad von 90% erreicht und liegen somit deutlich über dem Bayerischen Durchschnitt. Die meisten von Ihnen haben deshalb schon einen, oder mehrere neue Messbescheide des Finanzamtes für 2025 erhalten. Aufgrund der Neubewertung über das Finanzamt wird der Markt Kastl seine Hebesätze anpassen. Sie dürfen Ihren Messbetrag somit nicht pauschal mit dem alten Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 375 multiplizieren. Konkrete Aussagen zu den neuen Hebesätzen können wir leider noch nicht treffen, verweisen hier aber auf die gegen Jahresende anstehenden öffentlichen Marktratssitzungen, in denen die neuen Hebesätze beschlossen werden. Änderung des SEPA-Mandats für Eigentümer mit landwirtschaftlichen Flächen: Bisher konnte unter der Grundsteuer A (Landwirtschaft) die Grundsteuer für das Wohngebäude und die Grundsteuer für die landwirtschaftlich genutzten Flächen entrichtet werden. Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 werden alle Wohngebäude in der Grundsteuer B erfasst. Durch diese Änderung sind oftmals alte SEPA-Mandate für die Grundsteuer B nicht anwendbar und der Markt Kastl dürfte weiterhin nur Grundsteuer A einziehen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, bitten wir um die Neuerteilung einer Einzugsermächtigung, da so unnötige Mahngebühren vermieden werden. Wir haben in jeden Schweppermannsbote ein Formular beigelegt, das Sie uns gerne ausgefüllt in den Briefkasten werfen/ zurücksenden können. Auch wenn Sie sich unsicher sind, ist eine Erneuerung des SEPA-Mandats kein Nachteil. (Online finden Sie das Formular auch auf unserer Homepage unter „Bürgerservice“, „Online-Formulare“, „Einzugsermächtigung“) Zwei Möglichkeiten für die Erteilung eines neuen Mandats: Hinweis zur Hundesteuer: Hier auch gleich noch eine Bitte an alle Hundebesitzer: Bei dem Bescheid für die Hundesteuer handelt es sich um einen Folgebescheid, der nicht jährlich neu versendet wird. Die Fälligkeit der Zahlung liegt immer auf dem 15. Februar. Leider wird das häufig vergessen und muss dann nachträglich mit Mahngebühr bezahlt werden. Auch hier empfehlen wir Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung, um Unannehmlichkeiten präventiv zu vermeiden. Einspruch gegen die Grundsteuermessbescheide: Anfang 2025 werden Sie Ihre neuen Bescheide über die zu zahlende Grundsteuer von uns bekommen. Falls Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen möchten, sollten Sie folgendes wissen: Die Grundsteuermessbescheide werden vom Finanzamt erstellt und an den Markt Kastl übersendet. Die Gemeinden Nachruf In Trauer nehmen wir Abschied von Frau Anna Meister Frau Meister war von 1988 bis zum Jahr 1995 als Kassiererin im Freibad der Marktgemeinde Kastl tätig. In den 7 Jahren Ihrer Tätigkeit lernten wir Frau Anna Meister als fleißige und stets zuverlässige Kollegin kennen und schätzen. Mit Umsicht, Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft übte Frau Meister Ihre Tätigkeit aus. Mit den Angehörigen trauert der Markt Kastl und die Belegschaft um Ihre ehemalige Mitarbeiterin. Wir werden Ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Ihren Angehörigen gilt unsere aufrechte Anteilnahme. Marktgemeinde Kastl Stefan Braun, 1. Bürgermeister
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