Schweppermannsbote Dezember 2025

7 Insbesondere in Hanglagen stellte sich dieses Parkverhalten als problematisch dar. Wir bitten daher jeden darum, sein eigenes Parkverhalten zu kontrollieren und so für einen reibungslosen Winterdienst zu sorgen. Klosterfestspiele Kastl 2025: Dank, Gemeinschaft – und ein Bühnenereignis „Jenseits der Nacht“ Mit der Uraufführung des neuen Stücks „Jenseits der Nacht“ haben die Klosterfestspiele Kastl vom 24. Juli bis 10. August 2025 ein kraftvolles Comeback gefeiert. In der stimmungsvollen Kulisse der Klosterburg erlebten die Besucherinnen und Besucher zwölf Abende voller Spannung, Musik und Gänsehaut – ein Fest, das noch lange nachklingen wird. Ein großes Dankeschön Ein solches Gemeinschaftswerk gelingt nur, wenn viele an einem Strang ziehen: Über 150 Mitwirkende auf und hinter der Bühne – vom Ensemble über die Technik bis zum Helferteam an Kasse, Gastronomie und Logistik – haben mit Herzblut für perfekte Theaterabende gesorgt. Ein herzliches Vergelt’s Gott den „Burgherren“ – der Polizei – für die großzügige Bereitstellung des Klosterinnenhofs und weiterer Räumlichkeiten sowie für die große Geduld während der Proben und Aufführungen. Unser herzlicher Dank gilt außerdem unserem Publikum, das mit Applaus, Geduld und guter Laune jede Vorstellung zu einem besonderen Erlebnis gemacht hat. Insgesamt mehr als 7.300 Zuschauerinnen und Zuschauer füllten an den zwölf Abenden die Ränge der Klosterburg. Auch wirtschaftlich ist die Bilanz erfreulich: Die Festspiele schlossen mit einer schwarzen Null ab. Danke auch an die zahlreichen Unterstützer und Partner in der Region. (Onetz) Ein Stück, das Kastl leuchten ließ „Jenseits der Nacht“ führt in das Jahr 1103 und umkreist mit feinem Gespür die Gründungsgeschichte des Klosters – als mittelalterlicher Krimi mit Mönchen, Rätseln und einer mythisch schimmernden Lauterach. Das Ergebnis: atmosphärisch dichtes Erzähltheater zwischen Sagenwelt und Ortsgeschichte, gewürzt mit Action, Musik und Humor. Schon die Premiere wurde von der Presse als packend und publikumswirksam beschrieben – mit viel Applaus und szenischen Bildern, die noch im Nachhall glänzen. (Nürnberger Nachrichten) Was die Presse schrieb – ein kurzer Überblick • Nordbayern/Nürnberger Nachrichten lobten die Mischung aus „Knochen und Klöstern, Mönchen und Mördern“ und hoben die starke Bildsprache und die überraschende Auflösung hervor. (Nürnberger Nachrichten) • Onetz sprach von einem begeisternden Mittelalterkrimi, bei dem rund 100 Darsteller das Publikum in die Gründungsjahre entführten. Die Premiere: „Applaus für den Kloster-Krimi“. (Onetz) • OTV begleitete die Vorbereitungen nach zwölf Jahren Pause und berichtete zur Premiere über die Rück-  Sie sind wahlberechtigt in der Gemeinde Kastl?  Sie möchten aktiv zur Demokratie beitragen?  Sie haben am Wahltag Zeit? Dann melden Sie sich jetzt als Wahlhelfer/in! Markt Kastl Wahlamt Marktplatz 1 92280 Kastl oder per E-Mail: wahlen@kastl.de Vorkenntnisse sind nicht zwingend nötig – Sie werden von uns rechtzeitig geschult und vorbereitet. Hinweis: Die Auszählung der Stimmen kann sich bis in die Nachtstunden hineinziehen. Räum- und Streupflicht und Behinderung der Winterdienstfahrzeuge des Marktes Kastl durch auf der Straße parkende Fahrzeuge Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz sind Geh-, Radwege und Straßen von den angrenzenden Grundstückseigentümern (Vorder- und Hinterlieger) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Die Sicherungspflicht besteht für den Fall, dass an das Grundstück ein Geh- und Radweg angrenzt, für diesen. Sollte an das Grundstück kein Geh- und Radweg angrenzen, so ist ein 1,20 m breiter Streifen am Rand der Straße (gemessen ab der Seitenbefestigung bzw. Teerdecke) zu räumen und zu streuen. Dies gilt für alle Straßen, auch für Straßen, welche nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, mit Ausnahme der B299. Auf der B299 ist nur der Geh-und Radweg zu sichern. Ein Räumen und Streuen der Straße entfällt hier. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen an, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 6.30 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 19 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Im oben genannten Umfang sind Geh-, Radwege und Straßen von Schnee zu befreien und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Der geräumte Schnee- oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Grundstückseigentümer das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Gemeinde stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Die gesamte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter finden Sie auf der Homepage des Marktes Kastl unter www.kastl.de --> Bürgerservice --> Satzungen/Ortsrecht. Desweiteren bitten wir, darauf zu achten, dass auf der Straße parkende Autos die Winterdienstfahrzeuge des Marktes Kastl nicht behindern können. Aufgrund von parkenden Autos, insbesondere in Kreuzungsnähe, wurde es unserem Räumdienst in der Vergangenheit zunehmend erschwert, die Räumzeiten einzuhalten beziehungsweise die Straßen überhaupt zu befahren.

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