39 Ein Besuch in Bozen Jetzt wird man sich fragen was hat ein Besuch in Bozen mit „Altes aus Kastl“ zu tun. Nun, dies ist einfach zu erklären. Viele erinnern sich ganz sicher noch an die Aktivitäten rund um die Mumie der Prinzessin Anna; † 1322, Tochter König Ludwig des IV, auch Ludwig der Bayer genannt, hernach Kaiser Ludwig IV (*ca. 1282 in München; † 1347 in Puch bei Fürstenfeld Bruck) mit seiner ersten Gemahlin Beatrix von Glogau (*1290; †1322 in München). Nach einer intensiven Untersuchung der Mumie durch ein kanadisches Forscherteam unter der Leitung von Ron Beckett, stellte man fest das sie für die heutigen Verhältnisse recht unsachgemäß aufbewahrt wurde, jetzt war guter Rat teuer, jetzt musste was passieren. Durch unseren ehemaligen Kastler Ortsheimatpfleger Hermann Römer kam ein Kontakt nach Bozen zustande. In Bozen gibt es die bekannte Gletscher-Mumie „Ötzi“ zu sehen. Als Leiter des Instituts für Mumienforschung an EURAC Research in Bozen war Albert Zink federführend für die Wissenschaftliche Untersuchung der Gletschermumie Ötzi verantwortlich. Auch hatte er sich um die Untersuchung des Pharaonen Königs Rames des III verdient gemacht. Bald sprach man eine Einladung nach Kastl aus die man gerne auch neugierig geworden, annahm. Er und sein Kollegen Marco Samadelli nahmen sich der kleinen Anna an. Inzwischen kann man die Prinzessin in ihrem Schrein, fachgerecht aufbewahrt, wieder bewundern und einige Jahre sind ins Land gegangen. Im Zuge meines Sommerurlaubs im September 2025 und dem Wunsch beide Professoren einmal persönlich kennen zu lernen und zu treffen führte meine Urlaubsreise nach Italien. In einem vorher gehenden Telefongespräch und der ausgesprochenen Einladung von Alberts Zink, ihn und seinen Kollegen einmal zu besuchen, wurden mein Mann und ich in den heiligsten Hallen der EURAC Research empfangen. Sehr stolz macht mich die an einer Wand entdeckte Fotodokumentation über die Arbeit mit unsere Anna. Eine erste Frage seitens Marco Samadelli war, „Wie geht es Anna“? Ich konnte ihm versichern, dass es ihr gut geht und ich immer ein wachendes Auge auf sie haben werde. Nach einem aufschlussreichen Gespräch und der meinerseits ausgesprochenen Bitte wieder einmal nach Kastl zu kommen, verabschiedeten wir uns, nicht ohne ein Erinnerungsfoto und den besten Grüßen und Wünschen an Herrmann Römer (hiermit inzwischen ausgerichtet) von Albert Zink und Marco Samadelli von der EURAC Research in Bozen. Quellen: Hermann Römer, Kastl Wikipedia Fotos: privat Altes aus Kastl der Wohnung ausgeschöpft ist. Weitere Kosten könnten nicht berücksichtigt werden. Doch der Bundesfinanzhof sah das anders und stärkte damit die Position vieler Berufspendler. BFH-Urteil: Stellplatz ist keine Unterkunft Nach Auffassung der Richter gehören Stellplatz- oder Garagenkosten nicht zu den sogenannten Unterkunftskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Unterkunftskosten sind Ausgaben, die unmittelbar für die Nutzung der Wohnung entstehen, etwa Miete, Nebenkosten, Strom oder die Zweitwohnungssteuer. Für all diese Kosten zusammengenommen gilt die monatliche Grenze von 1.000 Euro. Ein Stellplatz dient jedoch nicht dem Wohnen, sondern dem Abstellen eines Fahrzeugs. Deshalb fallen sie nicht unter die steuerlichen Unterkunftskosten. Auch Haushaltsartikel und Einrichtungsgegenstände werden steuerlich so bewertet und sind ebenfalls zusätzlich zur Unterkunft absetzbar. Wann der Stellplatz anerkannt wird Entscheidend für das Absetzen eines Stellplatzes als Werbungskosten ist, dass die Kosten beruflich veranlasst und notwendig sind. Im konkreten Fall war das gegeben. Das Gericht verwies auf die angespannte Parkplatzsituation in der Innenstadt und hielt die monatlichen Kosten zwar für hoch, aber noch ortsüblich. Besonders praxisnah ist die Aussage des BFH, dass die mietvertragliche Ausgestaltung, d.h. wie der Stellplatz angemietet wird, bedeutungslos ist. Ob Wohnung und Stellplatz in einem Vertrag oder in getrennten Verträgen stehen oder ob sie sogar von unterschiedlichen Vermietern bezogen werden, ist egal. So ist es auch möglich, dass sich der Pkw-Stellplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung befindet. Was das Urteil für Beschäftigte bedeutet Mit diesem Urteil weicht der BFH von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung ab. Bislang wurden die Stellplatzkosten häufig den begrenzten Unterkunftskosten zugerechnet. Diese Praxis ist nun nicht mehr haltbar. „Für Arbeitnehmende mit doppelter Haushaltsführung ist das Urteil eine geldwerte Nachricht“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand und Steuerberater der Lohi. Wer am Arbeitsort zusätzlich einen Stellplatz oder eine Garage anmietet, kann diese Kosten zusätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das kann die Steuerlast spürbar senken und ist ein wichtiger Punkt für laufende und zukünftige Steuererklärungen. Es ist an der Zeit: Die Steuer-Checkliste 2025 Pünktlich zum Jahreswechsel gibt es die SteuersparCheckliste der Lohi. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick, über Ihre Steuerunterlagen, denn darin sind die wichtigsten und nützlichsten Posten für die Steuererklärung gelistet. Mit dieser Hilfe können Sie Ihre Unterlagen einfach und schnell sortieren. Das ist nicht nur für Selbstersteller ein Vorteil, sondern auch wenn Sie ein Beratungsgespräch mit einem Steuerexperten der Lohi vereinbaren. Gehen Sie die Checkliste Punkt für Punkt durch und bringen Sie genau diese Unterlagen zur Lohi mit. Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch zahlt sich aus. So machen Sie es Ihrem Berater leichter, für Sie die größte Steuerrückzahlung herauszuholen. Sollten Unterlagen fehlen, wird das Ihrem Berater jedoch auffallen und er wird sie darauf aufmerksam machen. Es ist also kein Beinbruch, wenn Sie nicht an alles denken. Denn wir denken Ihre Steuern. Jetzt kostenlos downloaden: https://www.lohi.de/fileadmin/lohi/ pdf/2025_Checkliste_interaktiv.pdf
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