Schweppermannsbote Juni 2023

31 gravierenden steuerlichen Ungleichbehandlung, die mit den rechtlichen Grundlagen der Grundsteuer nicht mehr zu vereinbaren ist. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber eine neue gesetzliche Regelung schaffen muss. Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer -Reformgesetz – GrStRefG) wurde am 26. November 2019 erlassen. Die Bundesländer können von diesem Bundesrecht abweichen und ein eigenes Landesrecht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine 5jährige Übergangsfrist zugebilligt, in der die Reform umgesetzt werden muss. Bis zum 31. Dezember 2024 kann also die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch nach den bisherigen Vorschriften ermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer dann auf der Basis der neuen Grundsteuerwerte festgesetzt werden. Was ist eine Öffnungsklausel? Neben dem Grundsteuer- und Bewertungsrecht wurde am 15. November 2019 auch das Grundgesetz geändert. Der Bund hat sich mit der Änderung die grundsätzliche Gesetzgebungshoheit für die Grundsteuer gesichert, den Bundesländern aber gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, abweichende Ländergesetze zu erlassen (Öffnungsklausel). Die Berechnung der Grundsteuer kann sich deshalb von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Informationen dazu, welches Recht in den einzelnen Bundesländern gilt, finden Sie auf www.grundsteuerreform.de und auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer. Der Bayerische Gesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht (Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG)). Bundesüberblick Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verwenden für die neue Grundsteuerberechnung das Bundesmodell. Das Saarland und Sachsen modifizieren das Bundesmodell in einzelnen Details. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gibt es eigene Landesgesetze. Für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Weitere Informationen finden Sie auf www.grundsteuerreform.de und auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer. Stehen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 in Zusammenhang? Die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 sind voneinander unabhängig, sie finden nur gleichzeitig statt. Die Grundsteuerreform - wie machen wir das in Bayern? Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Die wichtigsten Informationen dazu, haben wir Ihnen auf Grundlage des Bayerischen Landesamts für Steuern im Folgenden zusammengefasst: Allgemeine Informationen zur Reform Warum wird die Grundsteuer reformiert? Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10. April 2018 entschieden, dass die alten Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer, die Einheitswerte, verfassungswidrig sind. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Einheitswerten, die die Wertverhältnisse von 1964 (alte Bundesländer) bzw. von 1935 (neue Bundesländer) zugrunde legen. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es zu einer Sonstiges Grundsteuer Bayern

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