36 Wird Essen gehen in 2026 billiger? Restaurants, Betriebskantinen und Bäckereien können sich seit dem 1. Januar auf eine steuerliche Entlastung einstellen. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht unter anderem eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen vor. Damit kehrt eine Regelung zurück, die viele Verbraucher und Gastronomen noch aus der Corona-Zeit kennen. Der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird in 2026 wieder von 19 auf 7 Prozent reduziert. Für Getränke bleibt dagegen weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent bestehen. Entlastung für gastronomische Betriebe Gastronomen, die in den vergangenen Jahren unter den gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten sowie dem Fachkräftemangel gelitten haben, können aufatmen. Die Maßnahme dürfte helfen, die wirtschaftliche Situation und die Preise in der Branche zu stabilisieren. Laut Branchenverbänden mussten in den vergangenen Jahren Tausende Gastronomiebetriebe schließen. Während andere aufgrund der dünnen Margen nur durch Preiserhöhungen überleben konnten. Eine niedrigere Umsatzsteuer verschafft hier etwas Spielraum und könnte auch Arbeitsplätze sichern. Von der Neuregelung profitieren nicht nur klassische Restaurants. Auch Bäckereien und Metzgereien mit Imbissbetrieb, der Lebensmitteleinzelhandel mit warmen Speisen, Caterer, Mensabetreiber sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung – von Kitas über Schulen bis hin zu Krankenhäusern – werden steuerlich besser gestellt. Für sie entfällt künftig die komplizierte Abgrenzung, welche Speisen bisher dem vollen und welche dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen. Ab 2026 gelten einheitlich 7 Prozent auf Speisen, unabhängig davon, wo und wie der Verzehr erfolgt. Keine Garantie für sinkende Preise „Ob sich diese Entlastung auch im Geldbeutel der Verbraucher bemerkbar machen wird, bleibt allerdings offen“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Wenn die Unternehmen den niedrigeren Steuersatz teilweise oder vollständig an ihre Kunden weitergeben, könnten die Preise für Speisen sinken und die Nachfrage wieder zunehmen. Denn durch die anhaltende Inflation essen viele Gäste seltener auswärts. In Zeiten hoher Betriebskosten ist es jedoch fraglich, ob viele Gastronomen die Entlastung an die Kunden weitergeben. Die Erfahrung aus Anschließend schickt Ihnen das Finanzamt neue Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert; Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) zu. Zudem teilt es der zuständigen Kommune automatisch die neue Bemessungsgrundlage mit. Die Kommune schickt Ihnen dann einen neuen Grundsteuerbescheid zu, in dem aufgeführt ist, wie viel Grundsteuer Sie künftig zahlen müssen. Bayerisches Landesamt für Statistik Lohnsteuerhilfe Bayern
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