37 den Krisenjahren zeigt, dass viele Betriebe zunächst ihre Margen sichern oder Investitionen tätigen. Auf Dauer könnten die Preisdynamik aber gedämpft werden und weitere Preissprünge bei Restaurantbesuchen und Verpflegungsangeboten ausbleiben. Signal für fairen Wettbewerb Mit der Umsatzsteueränderung zieht der Gesetzgeber einen Schlussstrich unter eine langjährige Ungleichbehandlung zwischen gastronomischen Dienstleistungen und dem Lebensmittelverkauf. Während die Mitnahme eines belegten Brötchens schon immer mit 7 Prozent versteuert wurde, galt für denselben Snack am Tisch der volle Satz von 19 Prozent. Durch die Gleichstellung mit den Mitnahme-Speisen werden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und bürokratische Hürden abgebaut. Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ist somit mehr als nur eine steuerliche Anpassung: Sie ist ein Signal an eine große und vielfältige Branche, die leidet. Ob Verbraucher tatsächlich niedrigere Preise spüren werden, hängt letztlich von den Betrieben ab. Die Vereinheitlichung des Steuersatzes stärkt aber sicherlich die Wettbewerbsfähigkeit der Gastrobetriebe. Diese bilden nicht nur einen Wirtschaftssektor, sondern vom Wirtshaus über den Biergarten bis hin zum Kaffeehaus auch einen Teil landestypischer Identität, die es zu bewahren gilt. Entlastungen für Privathaushalte in 2026 Zum Jahreswechsel 2026 traten gesetzliche Änderungen in Kraft, die für viele Menschen finanzielle Verbesserungen bringen sollen. Höhere Steuerfreibeträge, ein angehobener Mindestlohn und mehr Kindergeld sollen private Haushalte im Alltag entlasten. Für den Staat bedeuten die Reformen weniger Steuereinnahmen, für Verbraucher dagegen etwas mehr Netto und einen größeren finanziellen Spielraum. Mit wie viel mehr Euros können Arbeitnehmende und Familien rechnen? Mehr Netto für Arbeitnehmende Der steuerliche Grundfreibetrag ist zum 1. Januar von bisher 12.096 Euro auf 12.348 Euro gestiegen. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen gänzlich steuerfrei. Durch die Erhöhung des Freibetrags fällt der monatliche Lohnsteuerabzug seit Jahresbeginn geringer aus. Zusätzlich wurden die Tarifgrenzen der Einkommensteuer angepasst, damit Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, nicht zu einer höheren Besteuerung führen. Für Gutverdienende gibt es indes weniger erfreuliche Anpassungen bei den Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung stieg auf 8.450 Euro monatlich und in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen werden Beiträge in die Kassen abgeführt. Für Normalverdiener ändert sich aber nichts. Von der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde profitieren nicht nur Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich, sondern auch Minijobber seit Jahresbeginn. Weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich die monatliche Minijob-Grenze von 556 auf 603 Euro. Auch die Mindestvergütungen für Auszubildende steigen in allen Lehrjahren. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es mit 724 Euro monatlich 42 Euro mehr. Im zweiten Ausbildungsjahr kann mit mindestens 854 Euro, im dritten mit mindestens 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr mit mindestens 1.014 Euro monatlich gerechnet werden. Leicht höhere Leistungen für Familien Mehr als 10 Millionen Familien mit Kindern werden unabhängig vom Einkommen durch den Anstieg des Kindergelds seit 1. Januar besser unterstützt. Pro Kind werden monatlich 259 Euro ausbezahlt. Das sind aufsummiert 48 Euro mehr pro Kind im Jahr 2026. Die Erhöhung erfolgt automatisch über die Familienkasse, ohne dass Eltern aktiv werden müssen. Parallel dazu wurde der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.672 Euro auf 6.828 Euro pro Kind erhöht, also 3.414 Euro pro Elternteil. Im Rahmen einer Günstigerprüfung verwendet das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung automatisch den Kinderfreibetrag, wenn der Steuervorteil höher als das Kindergeld für die jeweilige Familie ausfällt. Dies kann zu einer zusätzlichen Steuerersparnis bei Besserverdienern führen. Zum 1. Januar 2026 wird die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls angepasst, weil sich der gesetzliche Mindestunterhalt an dem erhöhten steuerlichen Existenzminimum von Kindern orientiert. Dadurch steigen die empfohlenen monatlichen Unterhaltsbeträge für Kinder in allen Altersstufen leicht. Für ein Kind von 6 bis 11 Jahren könnte der Mindestunterhalt beispielsweise von derzeit rund 551 Euro auf etwa 565 Euro monatlich steigen. Gleichzeitig erhöht sich der Selbstbehalt für Elternteile moderat, etwa von 1.450 auf rund 1.500 Euro, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten Unterhaltspflichtiger zu berücksichtigen. Änderungen bei Strom und Gas Steigende Energiepreise haben private Haushalte in den vergangenen Jahren stark belastet. Zum Jahreswechsel 2026 setzt die Bundesregierung nun gegenläufige Signale: Während einzelne Kostenfaktoren beim Heizen weiter zunehmen, sollen Entlastungen bei Gas und Strom insgesamt für spürbar niedrigere Rechnungen sorgen. Welche Preisbestandteile wegfallen, wo neue Belastungen entstehen und was das unter dem Strich für Haushalte bedeutet, zeigt ein genauer Blick auf die gesetzlichen Änderungen ab Januar 2026. Die Gasspeicherumlage mit 0,35 Cent pro kWh, die seit 2022 zur Sicherung der Gasversorgung erhoben wurde, entfällt zum 1. Januar vollständig. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt im Einfamilienhaus bedeutete sie bislang Mehrkosten von etwa 70 Euro pro Jahr. Die niedrigeren Gaspreise machen zudem eine günstigere Produktion von Strom in Gaskraftwerken möglich. Weiterhin sollen die Strompreise für Haushalte langfristig stabilisiert werden, indem die Netzentgelte für Strom sinken. Zusammengenommen könnten private Haushalte durch niedrigere Gas- und Stromkosten im Durchschnitt bis zu 160 Euro pro Jahr sparen. Der CO2-Preis hingegen steigt beim Heizen mit fossilen Energien jährlich an. Eine Tonne CO2 wurde 2025 mit 55 Euro versteuert. Mit dem Jahreswechsel dürfen die CO2Zertifikate erstmals versteigert werden. Damit der Preissprung nicht so hoch ausfällt, darf eine Tonne maximal 65 Euro betragen. Dies würde im Beispiel Mehrkosten von 48 Euro bei Gas und 64 Euro bei Heizöl bedeuten. Dazu sind noch die Kraftstoffe an der Tankstelle davon betroffen. Rein rechnerisch hätten es rund 3 Cent mehr für einen Liter Diesel oder Benzin sein sollen. Die Preise an den Tankstellen sprechen eine andere Sprache. Und auch die Gasnetzentgelte können in vielen Regionen ansteigen. Schätzung gehen von durchschnittlich um 0,28 Cent pro kWh aus. Dies löst eine Verteuerung um 55 Euro im
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