37 Alle weiteren Informationen finden sich auf folgenden Seiten: www.ale-oberpfalz.bayern.de/313657/index.php. www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpaktfoerderprogramm-streuobst-fuer-alle/index.html Trickbetrüger gehen erneut auf Steuerpflichtige los Schon wieder flutet eine Welle gefälschter E-Mails im Namen des Finanzamts die E-Mail-Postfächer von Bürgern. Kriminelle nutzen die Abgabefrist der Steuererklärung 31. Juli und spekulieren darauf, dass viele Steuerpflichtige bereits ihre Steuerunterlagen abgeben haben. Die Lohnsteuerhilfe Bayern warnt vor solchen Fake-Mails, die viele Gesichter tragen. Denn der vorgetäuschte Absender variiert. Mal ist es ELSTER, mal das Finanzamt, mal das Bundeszentralamt für Steuern. Doch eines haben alle diese betrügerischen E-Mails gemeinsam: Sie zielen auf persönliche Daten, Bankdaten und Geld ab. Verschiedene E-Mail-Varianten in Umlauf In E-Mails, die den plausiblen Absender „noreply@Elster.de“ auf den ersten Blick tragen, werben die Betrüger mit einer Rückzahlung der Einkommensteuer. Sie fordern den Empfänger dazu auf, die Kontodaten zu verifizieren, damit der vermeintliche Betrag auf das richtige Konto geht. Wird auf der link-Button betätigt, werden die Bankdaten abgefischt und missbraucht. Auch wenn die Freude über die Nachricht einer Steuererstattung groß ist, sollte ein kühler Kopf bewahrt werden. Parallel wurden aktuell gefälschte E-Mails mit dem Absender ELSTER gesichtet, die sich auf Überprüfungen privater Veräußerungsgeschäfte mit Nennung des § 23 Einkommensteuergesetz berufen. Hier werden die Empfänger aufgefordert, ihre hinterlegten Personendaten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Sollte dies nicht sofort passieren, drohen die Kriminellen mit Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung bzw. Geldwäsche. Auch hier dient der in der E-Mail enthaltene, anzuklickende Button ausschließlich dem Phishing, also an private Daten für Missbrauch zu gelangen. Wie sollte man bei Betrug handeln? In allen Fällen gilt, keineswegs zu reagieren und weder den Link-Button zu betätigen noch Anhänge zu öffnen. Die echten Steuerbehörden versenden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber keine Dokumente, Rechnungen oder Steuerbescheide per E-Mail. Ebenso fragen die echten Behörden niemals über E-Mails Informationen, wie persönliche Angaben, Bankverbindungen oder Passwörter, ab. Buttons oder direkte Links sind ein Hinweis auf Betrug. Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, sich im echten Elster-Portal einzuloggen. Dort liegen die Nachrichten der Finanzbehörden im Posteingang. Tipp: Wenn man auf den Absendernamen der E-Mails klickt, kann man sich die volle E-Mail-Adresse anzeigen lassen. So kann man Betrüger schnell entlarven, denn statt des offiziell wirkenden Absenders erscheint dann eine andere EMail-Adresse. Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025? Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen nicht erneuert werden. Für defekte, nicht reparable Öl- oder GasheiLohnsteuerhilfe Bayern zungen gibt es ausreichende Übergangsfristen. Nur in Neubaugebieten müssen seit 2024 Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab Mitte 2028 wird diese Regelung für alle neuen Heizungen verbindlich, so sieht es das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, vor. Ein Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine klimafreundliche Heizung kann sich besonders in diesem Jahr noch lohnen, denn es gibt historisch hohe Förderungen von bis zu 70 Prozent der Kosten. Wie geht es mit dem Heizungsgesetz weiter? Vor der Bundestagswahl war von einer Rücknahme des Heizungsgesetzes die Rede. Inzwischen sind die Pläne der Bundesregierung gemäßigter. Der Koalitionsvertrag gibt Aufschluss darüber, wohin die Reise gehen soll. Die SPD hat sich mit einer Beibehaltung der bisherigen Linie durchgesetzt. Einer Reformation des Heizungsgesetzes stimmt sie aber zu. Die CDU will eine größere Technologieoffenheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen. Zudem wird der Ausbau konventioneller Kraftwerkskapazitäten bevorzugt an bereits bestehenden Standorten mit einem Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung angestrebt. Der Fokus soll auf marktwirtschaftlichen CO2-Preisen liegen, die als zentrales Steuerungsinstrument ihre Wirkung entfalten sollen. Ein Heizungstausch soll weiterhin gefördert werden, aber mit niedrigeren Fördersätzen. Welche Auswirkungen hat das auf Hausbesitzer? Entscheidend ist der Zeitplan für die Gesetzesänderungen. Schon zum Jahresende soll die Novelle verabschiedet werden, so dass sie im Januar 2026 in Kraft treten kann. So lange gilt das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form. Und die großzügigen staatlichen Förderungen sind bis dahin sicher. Da stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage, ob sie nun schnell handeln sollten, um die Förderungen zu nutzen. Fachexperten raten zu einer individuellen Heizungsberatung, bevor eine Entscheidung zum Heizungstausch getroffen wird. Die BAFA fördert übrigens die Kosten einer Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 650 Euro. Nachweislich qualifizierte Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren können auf der Online-Plattform EnergieeffizienzExpertenliste ausfindig gemacht werden. Beim Einbau einer neuen Gas-Heizung ist seit letztem Jahr eine fachkundige Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Aktuelle KfW-Förderungen beim Heizungstausch Derzeit können Hauseigentümer und Vermieter durch den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme von einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten profitieren. Selbstnutzer können zusätzlich einen fünf-ProzentBonus für besonders effiziente Wärmepumpen oder einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen beantragen. Dazu gesellt sich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird. Weitere 30 Prozent einkommensabhängige Förderung gibt es für Haushalte, deren zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Im besten Fall sind durch eine Kombination der Boni 70 Prozent Förderung möglich. Der Geldbetrag ist jedoch auf maximal 21.000 Euro gedeckelt, was bei einem Einfamilienhaus förderfähigen Kosten von 30.000 Euro gleichkommt. Der Antrag auf die Förderungen ist bei der KfW zu stellen. KfW-Kredit oder Steuerermäßigungen Liegt eine KfW-Zusage für eine Förderung oder ein BAFABescheid vor, kann als Ergänzung ein zinsgünstiger Kredit für
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