21 Was bedeutet die angestrebte jagdliche Gesetzesänderung nun konkret für die Jagdgenossen(schaft)en? In den vergangenen Ausgaben habe ich viel über das Holz machen, das Nutzen reifer Stämme geschrieben. Ja, das ist die eine Seite der Medaille – die andere ist, dafür zu sorgen, dass genügend und vor allem eine zukunftsfähige Vielfalt nachkommt. Dazu bedarf es: 1. Licht = Holz ernten – nicht zu viel aber auch nicht zu wenig. 2. Samenbäume der geeigneten Baumarten 3. … und wenn die nicht vorhanden sind, dann besteht die Notwendigkeit der Pflanzung durch den Eigentümer 4. weitgehende Abwesenheit von Konkurrenzflora – das kann Unkraut sein, aber auch bedrängende, übermächtige, weil schon vorhandene Naturverjüngung weniger geeigneter Baumarten 5. weitgehende Abwesenheit von Freßfeinden – meist sind das Rehe und Hirsche, seltener Mäuse oder Rüsselkäfer Und das alles muss auch noch gleichzeitig gegeben sein. Das ist wie beim Kuchenbacken: Mehl allein reicht nicht, es braucht auch Zucker, Eier, Butter, ggf. Milch und weitere Zutaten. Die muss man auch alle gleichzeitig zusammenmischen, sonst wird’s alles Mögliche – bloß kein Kuchen! Heute möchte ich mich um den Punkt 5 ein bisserl kümmern, weil da grad in der Gesetzgebung Bewegung drin ist. Mäuse und Rüsselkäfer sind so typische Freiflächenbewohner… Wenn man mit der Lichtdosierung vernünftig gearbeitet hat, machen die keine nennenswerten Probleme. Bleiben Hirsche und Rehe. Da ist momentan ganz viel von „Eigenverantwortung“ und „Bürokratieabbau“ die Rede. Soweit so gut – da bin ich auch dafür. Nur was heißt jetzt Bürokratieabbau? In erster Linie die Befreiung vom Zwang zur Abschussplanung (nur beim Rehwild) – WENN die Jagdgenossenschaft das beschließt, ansonsten bleibt alles beim Alten. Dadurch wird erst mal kein Reh mehr geschossen. Bisher war der Abschussplan ja eh kaum ein Hindernis bei der Abschusserfüllung. Es fällt eher ein gewisser Druck auf den Jagdpächter weg, bzw. die Jagdgenossenschaft soll hier EIGENVERANTWORTLICH dafür sorgen, dass der Jäger genügend Rehe schießt. Da waren die Jagdgenossenschaften bisher eher „mit sehr durchwachsenem Erfolg“ unterwegs (denn gekonnt und gedurft hätten sie „EIGENVERANTWORTUNG anwenden“ bisher auch schon!) – zumindest wenn man sich den Zustand der Baumverjüngung im Wald draußen anschaut. Wie soll das jetzt besser werden? Neue Mittel bekommen die Jagdgenossen nicht an die Hand – zumindest keine, die sie nicht auch schon bisher hätten verwenden können. Nur durch lautstarke Proklamation des Wortes „Eigenbewirtschaftung!“ ändert sich nix. Zumal es durchaus Stimmen (nicht zuletzt aus der Jägerschaft) gab und gibt, die darauf hindeuten, dass man es mit der Abschussnachweisung bisher nicht immer und überall so ganz genau genommen hätte, sprich manche Rehe nur den Papiertod, aber nicht den Echten gestorben sind. Das heißt: Wir brauchen erst einmal verlässliche Zahlen. Vertrauensbildung tut not. Das geschieht am schnellsten, wenn die Jäger die erlegten Rehe körperwarm, also bald nach der Erlegung einem Beauftragten der Jagdgenossenschaft vorzeigen. Der notiert das und am Ende Forstrevier Kastl des Jahres wird zusammenzählt. Dabei kann man getrost die Böcke außen vor lassen und sich nur die weiblichen Rehe und Kitze zeigen lassen, denn nur die sind für die weitere zahlenmäßige Entwicklung interessant. Die Varianten, dass man nur Fotos schickt oder nur abgeschnittene Lauscher in einen Kasten wirft, usw. eröffnen zu viel Möglichkeiten des Aushebelns. Wer bisher „kreativ“ mit der Ausfüllung der Nachweisung umgegangen ist, … warum sollte der das nun nicht mehr tun? Also das ist ein erster, wichtiger Schritt zu mehr Eigenverantwortung. Aber selbst dann weiß man ja nur relativ genau wieviel denn tatsächlich erlegt wurde. Was macht man, wenn sich herausstellt, dass das nicht ausreicht? Wie kann man Jäger motivieren mehr zu schießen? Was ist, wenn der Jäger dazu nicht die nötigen Fähigkeiten, die nötige Zeit oder (?) und den nötigen Willen besitzt? Wie weit kann / will man da einem Jagdpächter dreinreden? In einer Eigenbewirtschaftung ist das leichter. Hier hätte die Jagdgenossenschaft Weisungsrecht und kann die Jägerdichte erhöhen, bzw. ineffektive Jäger unkompliziert auswechseln. Der Dreh- und Angelpunkt ist die Tatsache, dass es einen Jagdschein braucht um jagen zu können und die, die ihn haben, den Anforderungen der Jagdgenossenschaften mitunter nicht genügen. Das schafft eine überlegene Stellung für die Jäger und so manche Jagdgenossenschaft sieht sich vor der Wahl zwischen Regen oder Traufe. Insofern ist der Schritt von der EIGENverantwortung zur EIGENbewirtschaftung und der EIGENbejagung u.a. durch Jagdgenossen, die den Jagdschein gemacht haben, nicht mehr weit um genau diese Abhängigkeit, dieses Monopol aufzubrechen. Freilich ist es ein gewisser Aufwand und ein Mehr an EIGENinitiative notwendig, aber so ist das mit der Eigenverantwortung! Das ist erst mal nur ein Wort, das aber auch rein überhaupt gar nie nichts hilft, wenn es denn nicht mit Leben, mit Taten erfüllt wird. Darauf kommt es an! Letztendlich macht das unterm Strich weniger Arbeit als
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